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Cartographica Helvetica


Zusammenfassung

Michael Hochedlinger:

Die Ernennung von Johann Baptist Homann zum kaiserlichen Geographen im Jahre 1715

Cartographica Helvetica 24 (2001) 37–40

Zusammenfassung:

Zu den Rechten des Kaisers als Oberhaupt des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation zählte auch die Privilegierung von Einzelpersonen. Für die Kartographiegeschichte sind namentlich die kaiserlichen Druckprivilegien (privilegia impressoria) von Bedeutung, mit denen sich Autoren auf allen Wissensgebieten, Drucker, Kupferstecher und eben auch Kartenverleger gegen den unautorisierten Nachdruck ihrer Werke auf bestimmte Zeit (in der Regel auf zehn Jahre) zu schützen suchten.

Ein kaiserliches Druckprivileg hatte bis zu einem gewissen Grad auch einen Werbeeffekt. Es war eine Art Empfehlung an den potentiellen Käufer – eine Art Gütesiegel – denn der Erteilung des Schutzbriefes hatte stets irgendeine Form der Prüfung voranzugehen. Das Privileg wurde daher natürlich immer in den Titelkartuschen privilegierter Karten als zugkräftiges Werbemittel erwähnt (z.B. cum privilegio Sacrae Caesareae Majestatis).

Bei Inventarisierungsarbeiten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Wien) wurde nun Ende 2000 eine Akte betreffend die Ernennung Johann Baptist Homanns (1664–1724) zum kaiserlichen Geographen gefunden. Mit dabei war auch die entsprechende Bittschrift Homanns an Kaiser Karl VI. (regierte 1711–1740).


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